Gesetzliche Krankenkassen - Gesundheitsfonds


Gesetzliche Krankenkassen - Gesundheitsfonds

Ab dem 01.07.2009 ist der einheitliche Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung 14,9% (Stand 7.2009).
Der Preisunterschied, der sich bisher durch höhere bzw. niedrige Beitragssätze ergab, besteht dann nicht mehr. Für alle gesetzlich Versicherten ist es dann wichtig eine Krankenkasse zu finden, die entweder eine Rückzahlung ausschüttet oder entsprechende Zusatzleistungen anbieten kann.

Informationen zum Gesundheitsfonds

In den Gesundheitsfonds fließen Beiträge der Arbeitnehmer, Arbeitgeber und auch Steuergelder aller Steuerzahler. Aus diesem Topf erhält jede Krankenkasse eine Pauschale pro Mitglied und zusätzlich eine besondere Zuweisung, die Alter, Krankheit und Geschlecht berücksichtigt.

Wer zahlt in den Gesundheitsfonds ein?

Das Geld für den Gesundheitsfonds zahlen zum einen die Arbeitnehmer. Ihr Anteil beträgt 8,2% aus dem Einkommen. Die Arbeitgeber sind mit 7,3% beteiligt. Für das Jahr 2009 zahlt der Staat vier Milliarden in den Fonds. Ab dem Jahr 2010 soll der Anteil aus Steuergeldern jährlich um 1,5 Milliarden steigen.

Wann darf eine Kasse eine Zuzahlung von ihren Mitgliedern fordern?

Eine Krankenkasse darf erst dann eine Zuzahlung von den eigenen Mitgliedern fordern, wenn die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds nicht ausreichen, um die Kosten zu decken.

Wie hoch kann die Zuzahlung ausfallen?

Die Krankenkassen haben zwei Möglichkeiten eine Zuzahlung zu erheben, einmal mit Gehaltsprüfung der Versicherten und einmal ohne. Der Beitrag darf aber generell nicht höher sein, als 1% des versicherungspflichtigen Einkommens jedes Versicherten..

Der einfache Weg für die Krankenkassen:
Solange eine Krankenkasse eine Zuzahlung von bis zu 8,00 Euro im Monat erhebt, muss sie nicht prüfen wie viel jedes Mitglied verdient.

Der Rechenweg für die Krankenkassen:
Muss eine Krankenkasse einen höheren Beitrag als 8,00 Euro monatlich verlangen, dann ist sie verpflichtet pro Mitglied zu prüfen, ob der Beitrag die angesetzten 1% des Einkommens übersteigt.

Beispiel: Eine Kasse muss von Ihren Mitgliedern monatlich 15,00 Euro mehr verlangen.
Muss eine Krankenkasse einen höheren Beitrag als 8,00 Euro monatlich verlangen, dann ist sie verpflichtet pro Mitglied zu prüfen, ob der Beitrag die angesetzten 1% des Einkommens übersteigt.

  • Gutverdienende bis zu einem Gehalt von 1.500,00 Euro leisten die volle Zuzahlung.
  • Alle die unter 1.500,00 Euro verdienen zahlen nur 1% aus ihrem Einkommen.


Der Trick mit dem 1% aus dem versicherungspflichtigen Einkommen:
Durch diese Regelung kann es passieren, dass Versicherte mit einem nicht ganz so hohen Einkommen, bei Kassen mit höherer Zuzahlung weniger zahlen als bei Kassen, die einen Beitrag von 8,00 Euro verlangen. Die magische Grenze sind dabei die 8,00 Euro. Denn wer unter 800,00 Euro im Monat verdient und bei einer Kasse versichert ist, die eine Zuzahlung über 8,00 Euro verlangt, bei dem greift die 1% Regelung und er zahlt weniger, da sein Gehalt geprüft wird.

Was bedeutet die Krankenversicherungspflicht ab 2009?

Die Krankenkassen haben zwei Möglichkeiten eine Zuzahlung zu erheben, einmal mit Gehaltsprüfung der Versicherten und einmal ohne. Der Beitrag darf aber generell nicht höher sein, als 1% des versicherungspflichtigen Einkommens jedes Versicherten.

Ab dem 01.01.2009 muss sich jede Person in Deutschland krankenversichern. Wer sich nicht versichert, soll mit einer Geldbuße bestraft werden. Es ist allerdings egal, ob man eine private oder gesetzliche Krankenversicherung hat. Um einigen Personen den Eintritt in die Krankenversicherung wieder zu ermöglichen, wurden auch den privaten Krankenversicherungen neue Auflagen gemacht. Diese müssen einen Basistarif anbieten.

Durch die Versicherungspflicht müssen auch private Krankenversicherungen alle Versicherungswilligen ohne Gesundheitsprüfung in den Basistarif aufnehmen. Der Beitrag für diesen Tarif darf monatlich max. 500,00 Euro betragen. Wer ein geringes Einkommen hat, kann sogar die Reduzierung dieses Beitrags beantragen und in absoluten Härtefällen sind die Sozialbehörden verpflichtet, sich ebenfalls an den monatlichen Kosten zu beteiligen.

Zuwendungen aus dem Gesundheitsfonds erhalten die privaten Krankenversicherer allerdings nicht. Zumindest ist es bisher nicht vorgesehen.

Was ändert sich beim Kündigungsrecht?

Die Krankenkassen haben zwei Möglichkeiten eine Zuzahlung zu erheben, einmal mit Gehaltsprüfung der Versicherten und einmal ohne. Der Beitrag darf aber generell nicht höher sein, als 1% des versicherungspflichtigen Einkommens jedes Versicherten.

Mit der Einführung der Zuzahlungen bzw. Rückzahlungen durch die Krankenkassen, erhalten alle versicherten Mitglieder auch ein neues Sonderkündigungsrecht. Sobald eine Änderung des Beitrages von den Kassen bekannt gegeben wird, haben gesetzlich versicherte Personen die Möglichkeit, die Krankenkasse zu wechseln. Bei einem fristgerechten Wechsel zu einer neuen Krankenkasse entfallen entsprechende Zuzahlungen, aber auch Rückerstattungen.

Wird es neue Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung geben?

Neben den unterschiedlichen Zusatzleistungen der einzelnen Kassen wurden neue Punkte in die gesetzliche Krankenkasse aufgenommen. Ab 2009 werden Kosten für empfohlene Impfungen übernommen. Auch Eltern-Kind-Kuren sind dann Bestandteil des Leistungsspektrums, sowie ein Rechtsanspruch auf Rehabilitation für Pflegebedürftige und Ältere. Die Leistungen für häusliche Pflege wurden ebenfalls erweitert.

Werden Leistungen wegfallen?

Die Krankenkassen leisten nicht mehr für Krankheitskosten infolge von Schönheitsoperationen, Piercing, Tätowierungen und anderen Beschwerden, die durch ähnliche Eingriffe erfolgt sind. Somit müssen Schönheitsoperationen, solange sie nicht medizinisch notwendig sind, vollständig selbstfinanziert werden. Dies gilt auch für die Behandlungen von Infektionen durch Piercing, Branding und Tätowierung.

Wer als Selbständiger freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse versichert ist, erhält ab 2009 keine Leistungen mehr in Form von Krankengeld. Diese Leistung ist vollständig gestrichen. Viele Krankenkassen bieten Zusatztarife an, man kann sich aber auch privat versichern. Die Krankentagegeldversicherung der privaten Anbieter deckt genau diese Kosten.