Krankentagegeld



Ihre Vorteile:
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  • Leistungsvergleich
  • CallCenter Hotline

Längere Krankheit führt oft zu empfindlichen Gehaltseinbußen, da das Krankengeld der Kassen nicht dem Nettoeinkommen entspricht.

Als Angestellter und Arbeiter hat man Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und bei längerer Krankheit zahlt die Krankenkasse das Krankengeld. Wer allerdings auf die gesamte Höhe seines Nettoeinkommens angewiesen ist, sollte die Lücke in diesem Bereich schließen. Die private Krankentagegeldversicherung ist hier die beste und vor allem eine günstige Lösung. Für alle Selbständigen ist diese Versicherung ein Muß, sobald sie keine Ansprüche aus der gesetzlichen Krankenkasse haben. Lesen Sie unser SPEZIAL zum Verdienstausfall. Mehr Informationen finden Sie ebenfalls unter "Finanz Know-How".

Verdienstausfall, die unterschätzte und häufig unbekannte Gefahr

Der aktuelle Stand für alle Angestellten und Arbeiter die automatisch in der gesetzlichen Krankenversicherung gemeldet sind, ist wie folgt:

Arbeitnehmer erhalten üblicherweise noch sechs Wochen (Arbeitsvertragsbedingt auch länger) bei Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit oder Unfall weiterhin Lohn- oder Gehaltsfortzahlung.

Danach setzt die Krankengeldzahlung Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ein. Das Krankengeld wird jedoch nicht in voller Höhe Ihres letzten Nettoeinkommens bezahlt, die Krankenkasse leistet lediglich 70% des Brutto-, aber höchstens 90% Ihres Nettoeinkommens. Hierzu wird der Durchschnitt der letzten drei Monate herangezogen. Hiervon werden dann auch noch die Kosten zur Renten- und Arbeitslosenversicherung abgezogen.

WICHTIG:

Bitte beachten Sie, dass Krankengeld eine Lohnersatzleistung ist und nachschüssig, d.h. erst mit Ihrer Steuerklärung für das im Leistungsbezug liegende Jahr rückwirkend besteuert wird. Aus diesem Grund ist die Höhe des Krankengeldes beim Bezug auch erst mal fast identisch mit Ihrem letzten Nettoeinkommen, doch die Steuer muss wie oben erwähnt dann noch nachträglich abgegolten werden.

Können Sie bei längerer Krankheit auf 30 Prozent Ihres Nettoeinkommens verzichten?

Was sind die häufigsten Gründe für länger anhaltende Krankheiten?

Neben den augenscheinlichen Krankheiten, die einem sofort dazu einfallen, wie zum Beispiel Krebsleiden, Herzinfarkt, Schlaganfall etc., können die Gründe für eine längere Krankheit z.B. auch in der Freizeit liegen oder bei einem Sportunfall passieren.

Bei einem Kreuzbandriss und anschließender Operation mit Reha-Maßnahmen ist man häufig 2 bis 3 Monate krankgeschrieben. Also länger als die Lohnfortzahlung dauert.

Zu den häufigsten Gründen für längere Arbeitsunfähigkeit zählen heute unter anderem:
• Schon ein leichterer Verkehrsunfall mit einem Schleudertrauma,
• Bandscheibenvorfall,
• Risikoschwangerschaft,
• Burn-out,
• Depressionen.

Verringern sich bei längerer Krankheit Ihre Miete, Ihre Haus- oder Wohnungsfinanzierung, Ihre Lebenshaltungskosten, Ihre Kfz-Kosten und Ihre Versicherungsbeiträge um ca. 30 %?

Falls nicht, lesen Sie bitte weiter.

Eine Beispielrechnung

Wie Sie in unserem Beispiel sehen können, ist der Einnahmenverlust individuell, aber mit Sicherheit doch ganz beachtlich.

Hier ein kleines Beispiel:

Bruttoeinkommen: 2.000,00 Euro
Entspricht Netto: 1.200,00 Euro
Krankengeld von der Krankenkasse (70% vom Brutto): 1.400,00 Euro
Krankengeld von Krankenkasse (90% vom Netto): 1.080,00 Euro
Abzüglich Kosten für Sozialversicherung: -133,00 Euro
Tatsächlich ausgezahltes Krankengeld vor Steuer 947,00 Euro

Aus den 947,00 Euro ist noch am Jahresende die Lohnsteuer abzuführen und somit ergibt sich eine Lücke von mindestens 253,00 Euro monatlich.

Für alle, die über der Beitragsbemessungsgrenze verdienen:

Bei Arbeitnehmern, die über der Beitragsbemessungsgrenze verdienen (im Jahr 2011 liegt diese bei 44.500 Euro Jahreseinkommen), d.h. monatlich über 3.712,50 Euro, wird die Lücke existenzbedrohlich, da das Krankengeld aus nur max. der Beitragsbemessungsgrenze berechnet und bezahlt wird.

Auch hier ein Beispiel:

Bruttoeinkommen: 5.000,00 Euro
Entspricht Netto: 3.500,00 Euro
Krankengeld von der Krankenkasse: 2.598,75 Euro
Abzüglich Kosten für Sozialversicherung: -323,02 Euro
Tatsächlich ausgezahltes Krankengeld vor Steuer 2.275,73 Euro

Aus den 2.275,73 Euro ist noch die Lohnsteuer abzuführen. Es ergibt sich somit eine Einnahmenlücke von mindestens 1.225,- Euro pro Monat!

Fazit: Je höher das Einkommen, desto grösser der Einkommensverlust bzw. die Lücke auf Grund der Deckelung durch die Beitragsbemessungsgrenze.

Die Einkommenslücke einfach und günstig schließen

Arbeiter und Angestellte können Ihre Einkommenslücke sehr günstig mit einer privaten Zusatzversicherung schließen, nämlich mit der Krankentagegeldversicherung (auch Verdienstausfall genannt).

Versichert wird hierbei nur die Differenz zwischen Ihrem tatsächlichen Nettoeinkommen und dem von der Krankenkasse gezahlten Krankengeld (in unserem ersten Beispiel wären also nur 253,00 Euro abzusichern). Da man üblicherweise die ersten sechs Wochen eine Lohnfortzahlung erhält, kann man das Krankentagegeld erst ab dem 43. Krankheitstag abschliessen.

Berechnen Sie hier Ihre persönliche Einkommenslücke

Überrascht? Dann sollten Sie sofort handeln und dieses wirtschaftliche existenzielle Risiko umgehend abdecken.

Zusatzinformationen für Selbständige und Freiberufler

Bei Selbständigen oder Freiberuflern ist diese Absicherung sogar noch wichtiger und daher unverzichtbar.

Sie fragen sich warum? Ganz einfach, weil im Krankheitsfall nicht nur laufende Einnahmen wegfallen, sondern evtl. auch Ihr Kundenstamm in Gefahr ist.

Mit folgender Faustregel können Sie Ihren Bedarf ermitteln:

Betriebseinnahmen ./. Betriebsausgaben = Gewinn ./. Steuern:360 Tage = Grundlage des Tagessatzes.

Selbständige und Freiberufler können die Verdienstabsicherung individuell nach Ihrem persönlichen Bedarf gestalten, d.h. ab welchem Zeitpunkt und in welcher Höhe der Schutz einsetzen soll.

Sie können sich den Anbieter selbst aussuchen und somit auch die zu zahlenden Beiträge selbst bestimmen. Bei einem Wechsel der Krankenkasse brauchen Sie diesen Zusatzschutz nicht wieder extra bzw. zusätzlich beantragen. Diese Versicherung kann i.d.R. fortgeführt werden.

Erfahrungsgemäß wird jedoch in vielen Fällen aus Kostengründen oder Unwissenheit diese existenzielle Absicherung sehr oft nicht abgeschlossen. Gerne überprüfen wir Ihre persönliche und individuelle Situation.

Die Krankentagegeldversicherung

Krankengeld:
Ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenkasse an fast alle gesetzlich Versicherten, die pflichtversichert sind.

Seit 01.08.2009 – freiwillig versicherte Selbständige in der gesetzlichen Krankenkasse:
Nach den Gesetzesänderungen in den Jahren 2008 und 2009 können Selbständige in der gesetzlichen Krankenversicherung ebenfalls wieder das Krankengeld erhalten, allerdings müssen sie dieses explizit beantragen und einen erhöhten Satz von 0,6% aus dem beitragspflichtigen Einkommens bis zur Beitragsbemessungsgrenze zahlen.

Krankentagegeld:
Ist eine Leistung aus einem privaten Krankenversicherungsvertrag. Diese Leistung ist aber nicht an eine private Krankenvollversicherung gekoppelt und kann daher völlig separat abgeschlossen werden.

Krankentagegeld für Selbständig

Selbständige, die in der privaten oder in der gesetzlichen Krankenversicherung sind, sollten auf jeden Fall eine Krankentagegeldversicherung abschließen. Eine Lohnfortzahlung erhalten sie nämlich nicht. Ab dem ersten Krankheitstag müssen sie also für alle laufenden Kosten selbst aufkommen. Bei längerer Krankheit kann dies durchaus die Existenz bedrohen.

Als Selbständiger können Sie bereits ab dem 4.Tag ein Krankentagegeld versichern, wobei die Beiträge hier sehr hoch sind.
Es empfiehlt sich fast immer eine Staffel für Selbständige, z.B. ab dem 8.Tag ein geringer Satz, ab dem 15. bzw. 22. Tag nochmals ein höherer. So kann man das Risiko gut splitten.

Krankentagegeld für Arbeitnehmer und Arbeiter

Als Arbeitnehmer und Arbeiter haben Sie einen Vorteil. In Ihrem Arbeitsvertrag ist eine Lohnfortzahlung geregelt, meistens bis zur 6.Woche, manchmal auch länger. Sollten Sie länger als 42 Tage am Stück krank sein, zahlt danach die gesetzliche Krankenkasse weiter, hier aber NICHT das volle Gehalt, was Sie von Ihrem Arbeitgeber erhalten würden.

Die Regel besagt:
Das Brutto-Krankengeld wird nach dem Einkommen vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit berechnet. Es beträgt 70 Prozent des letzten Brutto-, aber höchstens 90 Prozent des Nettoeinkommens. Was bedeutet das? Von dem Krankentagegeld sind noch Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung zu zahlen. Diese werden gleich von der Krankenkasse einbehalten.

Ein Rechenbeispiel für Arbeitnehmer:
Sie sind berufstätig, in Steuerklasse I und haben keine Kinder.

Ihr Bruttogehalt: 2.900,00 €
Ihr Nettogehalt: 1.660,00 €
90% aus Netto laut Regel: 1.494,00 €
Pro Tag (auf 30 Tage): 49,80 €


Davon abgezogen werden pro Tag:

Rentenversicherung: 4,96 €
Arbeitslosenversicherung: 0,70 €
Pflegeversicherung: 0,68 €
 
Pro Tag Netto: 43,46 €
Monatliche Auszahlung: 1.303,80 €
 
Differenz zu Ihrem Netto: 356,20 €

Diese Gehaltslücke können Sie auch als Arbeitnehmer privat absichern.