Motorradversicherung



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Motorradversicherung für Krafträder/Kraftroller (ohne Leistungsbeschränkung)

Die Versicherer haben Ihre Tarife für Motorräder in den letzten Jahren neu überarbeitet: Die meisten Anbieter haben - wie im PKW-Bereich - Regionalklassen eingeführt und zahlreiche weitere Kriterien zur Beitragsermittlung hinzugezogen.

  • Als Krafträder oder Kraftroller gelten Fahrzeuge, die über 125 ccm Hubraum oder eine Motorleistung von mehr als 11 kW (15 PS) bei mindestens 50 ccm Hubraum verfügen. Sie sind damit Motorräder im eigentlichen Sinn.
Wir haben für Sie die Leistungen einiger Anbieter verglichen und eine Berechnung für die Haftpflicht- und Teilkasko-Versicherung eines ausgewählten Motorrads mit Zulassungsbezirk Frankfurt a. M. (Einstufung im Mittelfeld der Zulassungsbezirke für Motorräder) erstellt. Aufgrund der - je nach Versicherer - unterschiedlichen Rabatt-Anrechnung auf die schadenfreien Jahre in der Motorradversicherung haben wir uns für einen Vergleich bei einem Beitragssatz von 100% in der Kfz-Haftpflicht entschlossen, da von dieser Basis ausgehend am einfachsten auf die individuellen Prozente umgerechnet werden kann. Versicherungsumfang:
  • Kfz-Haftpflicht mit einer Deckungssumme für Personen- und Sachschäden von 100 Mio. Euro (höchstens 8 Mio. Euro je geschädigte Person). Beitragssatz von 100%. (Achtung: Teilweise unterschiedliche Schadenfreiheitsklassen bei den einzelnen Versicherern; meist SF 0).
  • Kfz-Teilkasko mit 150 Euro Selbstbehalt je Schadenfall.
Unabhängig davon ist zu bemerken, dass auch Fahrer ohne bereits vorhandenen Schadenfreiheitsrabatt für Krafträder in der Kfz-Haftpflicht oft mit einem besseren Rabatt als SF 0 mit Ihrem Motorrad beginnen können. Da nicht jeder Versicherer dieselben Kriterien zur Beitragseinstufung heranzieht bzw. die Versicherer unterschiedliche Annahmerichtlinien für Motorräder haben, mussten wir eine Vielzahl von weiteren Kriterien heranziehen, die bei dem einen Versicherer eine Rolle spielen - beim anderen wiederum nicht. Wir haben folgende Kriterien zugrunde gelegt:
  • Suzuki (Straßenmaschine ohne Leistungsbeschränkung, WKZ 003), 600 ccm, 57 kW, Baujahr: 2003 (Erstbesitz), Leergewicht: 230kg, Zulassung auf Frankfurt a. M., Nutzerkreis: VN und Partner (beide über 25 Jahre alt und Motorrad-Führerschein seit 2000), Kilometer-Leistung: 5000 km pro Jahr Fahrzeugwert unter 15.000 Euro.
Anzumerken ist noch, dass nicht alle Versicherer Regionalklassen eingeführt haben und es daher für Zulassungen in Bezirken mit einer hohen Regionalklasse günstiger sein kann, einen der Versicherer zu wählen, bei denen ein Tarif für ganz Deutschland gilt (in unserem Vergleich trifft dies auf die Gothaer Versicherung zu).

Haftpflicht

Die Kfz-Haftpflicht ist eine Pflichtversicherung. Ein Motorrad kann nur angemeldet werden, wenn eine Kfz-Haftpflicht abgeschlossen wird (wie bei einem PKW). Die Kfz-Kasko-Versicherung kann jedoch auch für ein Motorrad sinnvoll sein. Man unterscheidet hier zwischen Vollkasko- und Teilkasko-Versicherung.

Teilkasko

So mancher Schaden kann Sie aus heiterem Himmel treffen. Die Kaskoversicherung ersetzt Ihnen Schäden an Ihrem eigenen Motorrad, für die Sie in der Regel niemanden haftbar machen können.

Über die Teilkasko sind Schäden an Ihrem Motorrad durch Brand, Explosion, Sturm, Hagel, Blitzschlag, Glasbruch, Überschwemmung und Zusammenstoß mit Haarwild versichert.

Vollkasko

Die Vollkasko zahlt zusätzlich auch bei Sachschäden am Motorrad, die durch Ihr eigenes Verschulden zustande kamen oder nach Fahrerflucht unbekannter Dritter. Leider ist die Vollkasko-Versicherung bei Motorrädern sehr kostenbelastet. In der Motorradversicherung sollten Sie die Vollkasko bei hochwertigen Maschinen oder speziell bei Fremdfinanzierungen in Betracht ziehen, denn wenn Sie Ihr Motorrad geleast haben, ist eine Vollkasko oft Bedingung der Leasinggeber. Allerdings bietet nicht jeder Versicherer eine Vollkasko für Motorräder an - oder zumindest nicht für hochwertige Maschinen.