Private Krankenversicherung



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Mit einem Wechsel in die private Krankenversicherung kann eine Menge Geld eingespart werden. Ein Vergleich lohnt auf jeden Fall!

Wer ein Gehalt hat, das die Beitragsbemessungsgrenze übersteigt und gesund ist, kann sich privat versichern. Die private Krankenversicherung kann je nach persönlichen Ansprüchen Geld sparen oder die Leistungen der Versicherung deutlich verbessern. Die Versicherungsunternehmen bieten eine Vielfalt an Tarifen an. Als Privatversicherter haben Sie viele Möglichkeiten den Versicherungsschutz auf Ihre Ansprüche abzustimmen. Vergleichen Sie deswegen nicht nur die Prämien, sondern auch die Leistungen.

Lesen Sie unser SPEZIAL zur privaten Krankenversicherung für Angestellte. Mehr Informationen finden Sie ebenfalls unter "Finanz Know-How".

Änderungen 2013 - Wer kann sich privat versichern?

Wieder einmal wurden die Gesetze zur Pflichtversicherung geändert. Bis zum letzten Jahr konnten sich Angestellte nur dann privat versichern, wenn sie in drei aufeinander folgenden Jahren über der Versicherungspflichtgrenze verdient haben. Diese im Jahr 2007 eingeführte 3-Jahres-Regelung gilt nicht mehr.

Ab diesem Jahr gilt:
Es reicht aus, wenn die Versicherungspflichtgrenze (auch Jahresarbeitsentgeltgrenze genannt) einmalig überschritten wird:
Für 2011 und 2012 lag die Grenze bei 49.500,00 € Jahreseinkommen (4.125,00 € monatlich).
Für 2013 liegt die Grenze bei 52.200,00 € Jahreseinkommen (4.350,00 € monatlich).

Vorteile für Angestellte und Berufsanfänger:

Besonders für jüngere und gesunde Menschen kann dies eine Kostenersparnis bei besserem Versicherungsschutz bedeuten.

Was zählt eigentlich zum Jahreseinkommen und der Versicherungspflichtgrenze?

Wichtig bei der Ermittlung, ob man über die Versicherungspflichtgrenze kommt oder nicht, ist es auch alle Leistungen des Arbeitgebers mit einzurechnen. Hierzu zählen:

• Das klassische Arbeitsentgeld (Ihr monatlicher Lohn).
• Vereinbarte und regelmäßig gezahlte Sonderzahlungen, d.h. Urlaubs- und Weihnachtsgeld, sowie Vermögenswirksame Leistungen.
• Vereinbarte und regelmäßig gezahlte Gewinnbeteiligungen.
• Schicht- oder Erschwerniszuschläge, wenn vertraglich vereinbart.
• Überstundenvergütungen nur dann, wenn sie pauschal gezahlt werden.

Wichtig: Zahlungen zur Direktversicherung dürfen nicht dazu gezählt werden.

Arbeitgeber und die Krankenversicherung

Den Status, ob Sie pflichtversichertes Mitglied bei einer gesetzlichen Kasse sind oder als „freiwillig versichert“ gelten übermittelt Ihr Arbeitgeber an die Krankenkasse. Hier ist es wichtig selbst einmal nachzufragen, wie Sie eingestuft sind, falls Ihr Gehalt 2013 die Grenze überschreitet oder überschreiten wird. Fragen Sie in Ihrer Personalabteilung einfach nach.

Arbeitgeber-Anteil:

Wie bei dem gesetzlichen Beitrag zur Krankenversicherung, beteiligt sich der Arbeitgeber ebenfalls am Beitrag zur privaten Versicherung. Auch hier gibt es einen Höchstbetrag, der sich an der Beitragsbemessungsgrenze und dem Beitragssatz der gesetzlichen Versicherung orientiert. Grundsätzlich gilt:

Der Arbeitgeber zahlt 50% des Beitrages zur Krankenversicherung, allerdings maximal 322,88 € monatlich (2013).
Zusätzlich werden ebenfalls 50% zur Pflegepflichtversicherung vom Arbeitgeber übernommen.

Dieser Betrag gilt für alle Personen, also auch für mitversicherte Ehegatten und Kinder und nicht pro Person.

Die private Krankenversicherung als Vorteil für den Arbeitgeber:

Gerade für Berufseinsteiger und Angestellte, die knapp unter der Versicherungspflichtgrenze verdienen, kann es sich lohnen ein Gespräch mit dem Arbeitgeber zu führen, denn der Wechsel in die private Krankenversicherung senkt nicht nur die Beiträge für den Arbeitnehmer, sondern auch für den Arbeitgeber. Häufig ist eine winzige Gehaltserhöhung gleichzeitig eine Senkung der Lohnnebenkosten, wenn man als Angestellter zur privaten Krankenversicherung wechseln kann. Hier sollte man selbst einmal nachrechnen.

Privat versichern oder doch bei der Krankenkasse bleiben?

Ein Wechsel in die private Krankenversicherung sollte gut überlegt sein, denn es gibt hierbei Faktoren, die Sie, abgesehen von Ihrem Gehalt, betrachten sollten.

Ihre Gesundheit:

Bei einem Wechsel in die private Krankenversicherung müssen Sie Gesundheitsfragen beantworten. Wer keinerlei Beschwerden hat, für den kommt ein Wechsel infrage. Für Allergien oder chronische Erkrankungen können die privaten Anbieter allerdings Zuschläge verlangen oder sogar Leistungen für bestimmte Krankheiten ausschließen.

Ihre Familie:

Betrachtet werden sollte ebenfalls die Versicherung der gesamten Familie. Denn in der privaten Krankenversicherung gibt es die Familienversicherung nicht. Für Ehegatten und Kinder müssen ebenfalls Beiträge gezahlt werden. Ist Ihr Ehegatte selbst berufstätig und in einem Angestelltenverhältnis pflichtversichert, bleibt er das auch, wenn Sie in die private Versicherung wechseln. Das kann vor allem wichtig sein, wenn beide Partner fast gleich viel verdienen. So kann ein Partner in der gesetzlichen Krankenkasse bleiben und die Kinder somit in der Familienversicherung.

Wechsel und Wartezeiten

In der privaten Krankenversicherung gelten für Leistungen Wartezeiten. Diese allgemeinen Wartezeiten betragen drei Monate und die besonderen, z.B. Schwangerschaft und Zahnersatz, acht Monate. Wer allerdings direkt aus der Krankenkasse in die private Versicherung wechselt, bekommt einen Wartezeitenerlass auf die regulären Wartezeiten.

Was muss mein Vertrag bei der privaten Krankenversicherung enthalten?

Auch hier gibt es gesetzliche Vorgaben und seit 2009 gibt es eine Pflicht zur Krankenversicherung. Zwar hat man viele Gestaltungsmöglichkeiten bei den privaten Anbietern, aber diese Bausteine muss Ihr Vertrag enthalten:

• Einen Tarif bzw. einen Baustein für den ambulanten Bereich (Hausarzt, Augenarzt, HNO-Arzt etc.).
• Einen Tarif bzw. Baustein für den Zahnbereich (Zahnbehandlung, Zahnersatz).
• Einen Tarif bzw. Baustein für den stationären Bereich (Aufenthalt im Krankenhaus).
• Einen Tarif zur Pflegepflichtversicherung.

Ein sehr wichtiger Baustein ist die Krankentagegeldversicherung. Dies ist der Ersatz des „Krankengeldes“, den Sie bei der gesetzlichen Kasse erhalten würden. Viele Anbieter nehmen diesen Baustein für gewöhnlich direkt in ein Angebot mit auf.

Beiträge, Selbstbehalt und Beitragsrückerstattung

In der privaten Krankenversicherung gelten für Leistungen Wartezeiten. Diese allgemeinen Wartezeiten betragen drei Monate und die besonderen, z.B. Schwangerschaft und Zahnersatz, acht Monate. Wer allerdings direkt aus der Krankenkasse in die private Versicherung wechselt, bekommt einen Wartezeitenerlass auf die regulären Wartezeiten.Anders, als in der gesetzlichen Krankenversicherung richtet sich der Beitrag in der privaten Krankenversicherung nach Ihrem Alter, Geschlecht und den gewählten Tarifen. Sie können also den Beitrag zu Ihrer Versicherung anhand Ihrer Tarifwahl aktiv mitgestalten. Ähnlich den Zuzahlungen in der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es bei den privaten Anbietern den Selbstbehalt. Dies ist eine festvereinbarte Summe, die Sie jedes Jahr selbst übernehmen und dadurch einen geringeren monatlichen Beitrag zahlen. Je höher der Selbstbehalt, umso niedriger der Monatsbeitrag.

Wichtig:

Bei Angestellten kann ein hoher Selbstbehalt nicht immer von Vorteil sein, da der Arbeitgeber sich an diesem nicht beteiligt, sondern nur an dem monatlich zu zahlenden Beitrag. Auch an dieser Stelle sollte man gut überlegen, was für einen selbst sinnvoller ist. Die privaten Anbieter belohnen Kostenbewusstsein der Versicherten. Viele Tarife bieten daher eine Beitragsrückerstattung an. Werden keine Rechnungen während eines Versicherungsjahres eingereicht oder zahlt man die Rechnungen zuerst einmal selbst, erstattet der private Versicherer eine vereinbarte Anzahl Monatsbeiträge an Sie zurück. Dieses Geld gehört Ihnen.

Die berühmte Werbung "Ab 59 Euro/mtl. privat versichert!"

Es gibt tatsächlich sehr günstige Tarife in der privaten Krankenversicherung. Doch sollte man sich von diesem Angebot nicht blenden lassen. Hinter diesen Angeboten verstecken sich Tarife, die sehr wenige Leistungen beinhalten und oft einen sehr hohen Selbstbehalt haben. Mit wenig Leistung ist hierbei eine Mindestversorgung in allen Bereichen gemeint und die kann teilweise schlechter ausfallen, als die in der gesetzlichen Krankenkasse.

Ein günstiger und guter Versicherungsschutz ist in der privaten Krankenversicherung möglich, aber nicht zu solch einem Preis.

Steuerliche Behandlung

Die Beiträge zur privaten Krankenversicherung lassen sich ebenfalls steuerlich geltend machen. Nachdem 2010 das Bürgerentlastungsgesetz in Kraft getreten ist, können die Beiträge sowohl zur gesetzlichen, als auch privaten Krankenversicherung abgesetzt werden.

Fast alle privaten Anbieter verschicken einmal im Jahr eine Information an Ihre Kunden, welcher Betrag für die Einkommenssteuer angesetzt werden darf.

Änderungen seit 2011- Gesetzliche Krankenkassen

Nachdem der einheitliche Beitragssatz kurzfristig gesenkt wurde und bei 14,9% lag, gilt für gesetzlich Versicherte ab dem 01.01.2011 wieder der Satz von 15,5%.

Damit erhöht sich auch der Arbeitnehmeranteil. Im vergangenen Jahr lag dieser noch bei 7,9 % des beitragspflichtigen Einkommens, jetzt sind es 8,2 %. Der Anteil des Arbeitgebers beläuft sich jetzt dauerhaft auf 7,3 % anstatt wie bisher 7 %.

Der Höchstbeitrag zur gesetzlichen Krankenkasse laut Beitragsbemessungsgrenze beläuft sich somit auf 304,43 € (Arbeitnehmer-Anteil 2013).

Momentan unterscheiden sich die Kassen lediglich in ihren Zusatzleistungen und besonderen Programmen. Einige haben sogar den erlaubten Zusatzbeitrag erhoben.

Unterschiede gesetzlich/privat

1. Der Preis
Bei der GKV richtet sich der Preis nach dem Einkommen und seit 2009 nach dem einheitlichen Beitragssatz (14,9% in 2010). Von 2011 bis 2014 galt der einheitliche Beitragssatz von 15,5 %.
Seit 1.1.2015 beträgt der allgemeine Beitragssatz für Krankenkassen 14,6 %. Die Zusatzbeiträge der einzelnen Krankenkassen liegen zwischen 0,3 und 1,7 %.
Der Beitrag richtet sich nicht nach der Anzahl der Versicherten. Egal ob Sie Single oder Familienvater sind, der Beitrag ist der gleiche.

Bei der PKV richtet sich der Preis nicht nach dem Einkommen, sondern nach dem Eintrittsalter, dem Geschlecht, den gewünschten Leistungen und dem Gesundheitszustand des Einzelnen. Je jünger der Versicherte, desto günstiger ist der Preis. In der PKV bezahlt ein 30-jähriger Mann je nach Leistung ca. 150 € - 200 € pro Monat.
Bei einem gesetzlich krankenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer trägt der Arbeitgeber die Hälfte der Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Auch privat Krankenversicherte erhalten einen Zuschuss zu ihrer privaten Krankenvollversicherung und zur Krankenversicherung ihrer nicht erwerbstätigen Familienangehörigen, also z.B. Kinder und Ehefrau. Die Höhe des Zuschusses beträgt die Hälfte des gesamten Krankenversicherungsbeitrages, allerdings nicht mehr als die Hälfte des durchschnittlichen Höchstbeitrags der gesetzlichen Krankenkassen. Das heißt also: Privat Krankenversicherte erhalten ebenfalls 50% der Krankenversicherungsprämie, jedoch nicht mehr als max. 301,13 Euro monatlich für das Jahr 2015. Seit 2016, aufgrund der angepassten Beitragsbemessungsgrenze, 309,34 Euro plus 49,79 Euro Pflegeversicherung.

2. Die Leistung

  • Die PKV bietet die Chance, im Krankheitsfall die beste medizinische Versorgung mit den neuesten Behandlungsmethoden bereitzustellen.
  • Die Leistungen der GKV sind relativ identisch, ein Leistungsvergleich ist sehr schwierig. Jeder Versicherte einer GKV hat unabhängig vom Beitrag den gleichen Versicherungsschutz.
  • In der PKV sind die Leistungsunterschiede enorm. Das fängt damit an, dass man sich die Tarife eines Anbieters ganz nach seinen Wünschen zusammenstellen kann. Innerhalb der PKV unterscheiden sich nicht nur die Tarife, sondern auch die Leistungen der einzelnen Anbieter.
  • In der PKV können Sie Ihren Versicherungsschutz auf Ihren Bedarf abstimmen.
  • Ob Ihnen ein Mehrbettzimmer genügt oder Sie lieber im Ein- oder Zweibettzimmer liegen, entscheiden Sie selbst. Auch im Zahnbereich oder für einzelne Leistungsarten können Sie sich je nach Lebensstandard, Einkommen und Risikobereitschaft Ihren Vertrag individuell gestalten.

Die Form der Abrechnungen anfallender Arztkosten ist unterschiedlich. Bei der GKV gilt das Sachleistungsprinzip, das heißt, der Arzt rechnet direkt mit der gesetzlichen Krankenkasse entsprechend fest vorgeschriebener Gebührensätze ab. Er unterliegt hierbei dem Wirschaftlichkeitsprinzip, die Leistungen müssen zweckmäßig, wirtschaftlich und ausreichend sein. Im Gegensatz dazu setzt die PKV auf die Kostenerstattung. Erstattet werden die im Versicherungsvertrag vereinbarten versicherten Kosten abzüglich der festgelegten Selbstbeteiligung.

Gesetzliche Kassen

Mit der Gesundheitsreform 2009 wird ein einheitlicher Beitragssatz von 15,5% eingeführt, der für alle Krankenkassen gilt. Noch ist offen, ob und welche Krankenkassen weitere Zuzahlungen verlangen werden oder Rückerstattungen vornehmen.

Mittlerweile haben einige Krankenkassen einen Zusatzbeitrag erhoben. Allerdings haben 90 Krankenkassen und Ersatzkassen für das Jahr 2011 eine Garantie ausgesprochen, dass kein Zusatzbeitrag erhoben wird.

In den Gesundheitsfonds fließen Beiträge der Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Steuermittel. Die Krankenkassen erhalten pro Versicherten eine pauschale Zuweisung.

Krankenkassen können einen Zusatzbeitrag verlangen, wenn die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds nicht ausreichen.

Wer kann sich privat krankenversichern?

Angestellte, die jährlich unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze verdienen (in Ost- und Westdeutschland) sind versicherungspflichtig und müssen sich gesetzlich krankenversichern. Für Arbeitnehmer, die bereits am 31.12.2002 wegen Überschreitens der Pflichtgrenze versicherungsfrei waren, gilt die besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze in West und Ost.

Die aktuellen Grenzen zur Krankenversicherung
 

Jahr 2011 Jährlich Monatlich
Jahresarbeitsentgeltgrenze 49.950,00 € 4162,50 €
Besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze 44.550,00 € 3.712,00 €
Beitragsbemessungsgrenze GKV 44.550,00 € 3.712,00 €
Jahr 2012 Jährlich Monatlich
Jahresarbeitsentgeltgrenze 50.850,00 € 4.237,50 €
Besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze 45.900,00 € 3.825,00 €
Beitragsbemessungsgrenze GKV 45.900,00 € 3.825,00 €
Jahr 2013 Jährlich Monatlich
Jahresarbeitsentgeltgrenze 52.200,00 € 4.350,00 €
Besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze 47.250,00 € 3.937,50 €
Beitragsbemessungsgrenze GKV 47.250,00 € 3.937,50 €
Jahr 2014 Jährlich Monatlich
Jahresarbeitsentgeltgrenze 53.550,00 € 4.462,50 €
Besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze 48.600,00 € 4.050,00 €
Beitragsbemessungsgrenze GKV 48.600,00 € 4.050,00 €
Jahr 2015 Jährlich Monatlich
Jahresarbeitsentgeltgrenze 54.900,00 € 4.575,00 €
Besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze 49.500,00 € 4.125,00 €
Beitragsbemessungsgrenze GKV 49.500,00 € 4.125,00 €
Jahr 2016 Jährlich Monatlich
Jahresarbeitsentgeltgrenze 56.250,00 € 4.687,50 €
Besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze 50.850,00 € 4.237,50 €
Beitragsbemessungsgrenze GKV 50.850,00 € 4.237,50 €
Jahr 2017 Jährlich Monatlich
Jahresarbeitsentgeltgrenze 57.600,00 € 4.800,00 €
Besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze 52.200,00 € 4.350,00 €
Beitragsbemessungsgrenze GKV 52.200,00 € 4.350,00 €
Jahr 2018 Jährlich Monatlich
Jahresarbeitsentgeltgrenze 59.400,00 € 4.950,00 €
Besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze 53.100,00 € 4.425,00 €
Beitragsbemessungsgrenze GKV 53.100,00 € 4.425,00 €
Jahr 2019 Jährlich Monatlich
Jahresarbeitsentgeltgrenze 60.750,00 € 5.062,50 €
Besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze 54.450,00 € 4.537,50 €
Beitragsbemessungsgrenze GKV 54.450,00 € 4.537,50 €
Jahr 2020 Jährlich Monatlich
Jahresarbeitsentgeltgrenze 62.550,00 € 5.212,50 €
Besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze 56.250,00 € 4.687,50 €
Beitragsbemessungsgrenze GKV 56.250,00 € 4.687,50 €



Bezieher von Arbeitslosengeld sind ebenfalls pflichtversichert. Arbeitslose, die im letzten Arbeitsverhältnis privat versichert waren, können unter Umständen privat versichert bleiben.

Wer ist von der Versicherungspflicht befreit?
Ab 01.01.2009 gilt in Deutschland für alle die Versicherungspflicht zur Krankenversicherung. Wer ab diesem Zeitpunkt weder eine private noch ein gesetzliche Krankenversicherung hat, riskiert ein Bußgeld. Um allen Bürgern eine Möglichkeit zur Versicherung zu geben, haben auch die privaten Krankenversicherungen Auflagen erhalten. Sie müssen jeden Antragsteller ohne Risikoprüfung aufnehmen, allerdings nur in den so genannten Basistarif, der eine medizinische Grundversorgung gewährleistet und sich an den Leistungen der gesetzlichen Kassen orientiert. Der momentan angebotene Standardtarif der PKV wird entsprechend in den Basistarif überführt.

 ino24 informiert:

WICHTIGE ÄNDERUNG 2011:
Die im Jahr 2007 eingeführte 3-Jahres-Regelung wird ab 2011 wieder abgeschafft. Somit haben auch Berufsanfänger wieder die Chance bei einmaligen Übersteigen der Jahresarbeitsentgeltgrenze sich privat zu versichern. . Da diese Änderung für den Wechsel in die PKV (Private Krankenversicherung) bereits am 31. Dezember 2010 in Kraft tritt, werden auch Arbeitnehmer versicherungsfrei, deren Gehalt die Jahresarbeitsentgeltgrenze bereits rechnerisch im Jahr 2010 überschritten hat.

WICHTIGE Änderung 2013:
Ab sofort entfallen die geschlechtsspezifischen Merkmale für alle Versicherungsnehmer (Neubeantragung). Es gibt seit dem 21.12.2012 nur noch sogenannte Unisex-Tarife.
 
 
WICHTIGE ÄNDERUNG 2007:
Die Bundesregierung hat im Rahmen der Gesundheitsreform 2007 eine Wettbewerbsstärkungsmaßnahme für die gesetzliche Krankenversicherung beschlossen. Seit dem 1. Februar 2007 gilt eine Wechselbeschränkung auf drei Jahre. Wer in die Private Krankenversicherung wechseln möchte, muss nicht nur beim Einkommen die Jahresarbeitsentgeltsgrenze überschreiten, sondern auch in den vorherigen drei Jahren diese Grenze bereits überschritten haben.

Wie kann ich mich versichern?

  • Selbständige mit Ausnahme von Landwirten und Künstlern können sich unabhängig vom Einkommen privat oder gesetzlich versichern. Sie müssen sich aber versichern.

 

  • Angestellte mit einem Bruttojahreseinkommen unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze sind in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Diese Personengruppe kann ihre Versorgung durch eine private Zusatzversicherung aufwerten.

 

  • Angestellte, die über der Jahresentgeltgrenze von 52.200,00 Euro (Wert 2013) pro Jahr verdienen können zwischen gesetzlicher und privater Versicherung wählen.

 

Nach der Gesundheitsreform 2009 muss jede Person in Deutschland eine Krankenversicherung haben, d.h. auch wer sich privat versichert, muss eine substitutive Krankenversicherung abschließen. Dies bedeutet nichts anderes, als das die private Versicherung mind. die Leistungen der gesetzlichen beinhaltet. Dazu zählt vor allem ein Tarif für den ambulanten Bereich (Hausarzt, Augenarzt, etc.), den stationären Bereich (Krankenhausbehandlungen), die Pflegepflichtversicherung und das Krankentagegeld (Verdienstausfall).

Was ist für wen sinnvoll?

Diese Frage kann pauschal nicht beantwortet werden, da es viele Gründe geben kann, das System zu wählen.
 

  • Beitrag
    Mit einer privaten Krankenversicherung kann man viel Geld sparen. Müssen Kinder und Ehepartner mitversichert werden, kann die gesetzliche Versicherung günstiger sein. Wird nur ein Partner samt Kindern versichert, weil der andere Partner selbst  gesetzlich versichert ist, wird die private Versicherung trotz Kindern günstiger sein. Bei mehr als 3 Kindern verschiebt sich die Sache wieder.
  • Leistung
    In der privaten Krankenversicherung können Sie ihren Versicherungsschutz so wählen, wie Sie es sich wünschen. Die Leistung guter Anbieter liegt auf deutlich höherem Niveau als bei den gesetzlichen Kassen.

 ino24-Tipp

Wer gut verdient, sollte überlegen, ob er es sich leisten kann, schlecht versichert zu sein. Ein Selbständiger, der länger krank ist, weil er nicht die bestmögliche Therapie in Anspruch nehmen kann, hat sicher falsch gehandelt.

Wie kann ich wechseln?

  • Nach einer Beitragserhöhung besteht vier Wochen lang ein Sonderkündigungsrecht für alle Mitglieder. Die Möglichkeit, eine private Krankenvollversicherung abzuschließen, hat diese Personengruppe nicht. Sie kann aber zu einer günstigeren Kasse wechseln und darüber hinaus eine Zusatzversicherung bei einem privaten Krankenversicherer abschließen, um bessere Leistungen als die Standards der GKV zu erhalten.

    Freiwillig Versicherte können unter Einhaltung der Kündigungsfrist zu einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung wechseln. Zwei Monate nach Ende des Kündigungsmonats kann der Versicherte in die neue Kasse eintreten.
    Beispiel: Am 15.6. wird gekündigt. Versicherungsbeginn beim neuen Versicherer ist dann der 1.9.
  • Private Krankenversicherung
    Bei den privat Versicherten richtet sich die Kündigungsfrist nach dem gewählten Tarif. In der Regel muss 3 Monate vor Ablauf gekündigt werden.

 ino24-Tipp


Kündigen Sie erst, nachdem Sie eine schriftliche Bestätigung vorliegen haben, dass sie ein anderer Versicherer aufnimmt. Es kann Ihnen sonst passieren, dass Sie beim derzeitigen Versicherer gekündigt haben und ein anderer Versicherer sie nicht aufnimmt.

Zahlt mein Arbeitgeber auch für die private Krankenversicherung?

Bei einer privaten Krankenvollversicherung übernimmt der Arbeitgeber die Hälfte des Beitrages. Der AG Zuschuss zum PKV Beitrag steigt in 2020 um 4,6 %. Er zahlt jedoch nicht mehr, als für die gesetzliche Krankenversicherung.

Der Höchstbeitrag des Arbeitgebers zur privaten Krankenversicherung ab dem 01.01.2020 beträgt (West und Ost) 367,97 Euro/Monat für Arbeitnehmer (PKV), die in der GKV Anspruch auf Krankengeld haben und 353,91 Euro/Monat für Arbeitnehmer (PKV), ohne Anspruch auf Krankengeld in der GKV.

Relevant dafür in 2020

  • Die Beitragsbemessungsgrenze = 4.687,50 Euro/Monat
  • Der allgemeine Beitragssatz zur GKV, 14,6 %
  • Sowie der durchschnittliche Zusatzbeitrag der GKV, 1,1 %
Der Höchstbeitrag des Arbeitgebers zur Pflegeversicherung beträgt ab dem 01.01.2020 = 71,48 Euro/Monat bundeseinheitlich, außer Sachsen 48,05 Euro/Monat.       
Somit beträgt der Gesamtzuschuss (inklusiv Pflege) des Arbeitgebers 439,45 Euro/Monat zur Privaten Krankenversicherung des Arbeitnehmers.                     

Ihr Vorteil liegt darin, dass sich der Arbeitgeber auch an den Beiträgen für erhöhte Leistungen, wie Unterkunft im Ein- oder Zweibettzimmer, privatärztliche Behandlung, höheres Krankentage- und Krankenhaustagegeld sowie für eine Kurkosten- und eine Pflegekrankenversicherung beteiligt. Gesetzlich Versicherte müssen die Beiträge für Zusatzversicherungen selbst bezahlen.

Welche Beitragserhöhungen sind zu erwarten?

Auf Preissteigerungen müssen sich alle einstellen, egal ob gesetzlich oder privat versichert. Dies liegt vor allem daran, dass die Kosten für die medizinische Versorgung immer weiter steigen. Die Tatsache, dass die Menschen immer länger leben und demzufolge länger medizinisch versorgt werden müssen, treibt die Kosten weiter nach oben.

Betrachtet man den Beitragsverlauf der letzten 20 Jahre, so sind die Beitragssteigerungen der privaten (PKV) und der gesetzlichen (GKV) Krankenversicherung auf ungefähr gleichem Niveau. Die durchschnittliche jährliche Beitragserhöhung der privaten Krankenversicherer betrug in den vergangenen 15 Jahren 4,94%. Wer als besser verdienender Angestellter stattdessen freiwillig bei einer gesetzlichen Kasse geblieben ist, dem wurden im selben Zeitraum jährlich rund 3,95% pro Jahr mehr für die Gesundheitserhaltung aus der Tasche gezogen. Zu beachten ist hierbei, dass die GKV in diesem Zeitraum erhebliche Leistungskürzungen eingeführt hat.

Steigende Beiträge im Alter?

Im Gesundheitswesen droht eine Explosion der Beiträge. Nach Expertenansicht könnte der GKV-Beitrag langfristig auf 30% steigen.

Hintergrund ist ein Urteil des EuGH vom Oktober 2000. Danach müssen die Bereitschaftsdienste der Krankenhäuser künftig als Arbeitszeit gewertet werden. Hierdurch würden Mehrkosten von ca. 1 Mrd. € pro Jahr anfallen.

Experten warnten bei einer Tagung der Enquete-Kommission zum Thema "Demographischer Wandel" vor einer massiven Verschärfung der Finanznöte der Kassen. Durch die steigende Lebenserwartung der Menschen, mitverursacht durch die immer bessere medizinische Versorgung, drohe der Beitrag nach Expertenansicht gewaltig nach oben zu klettern. Beitragssätze könnten von derzeit 13,5% auf 20% oder gar 30% ansteigen.

Wie lange der einheitliche Beitragssatz von 15,5% stabil bleibt ist allerdings offen. Für das Jahr 2009 wird der Staat vier Milliarden Euro in den Gesundheitsfonds legen. Es ist geplant diesen Betrag jährlich um 1,5 Milliarden anzuheben.

Was tun die Versicherer gegen steigende Beiträge im Alter?

Die gesetzlichen Kassen berücksichtigen die Tatsache der steigenden Lebenserwartung derzeit nicht, da Sie nach dem Umlageverfahren arbeiten.

Die privaten Kassen berücksichtigen die steigende Lebenserwartung in ihrer Kalkulation. Weil Senioren mehr ärztliche Leistungen benötigen, werden Teile der Versichertenbeiträge in sogenannten Altersrückstellungen verzinslich angesammelt. Im Rentenalter werden die Rückstellungen nach und nach aufgelöst, um stark steigende Prämien zu vermeiden.

Zusätzlich wird in der privaten Krankenversicherung ein Beitragszuschlag von 10% erhoben. Dieser wird ab dem 65. Lebensjahr zum Einfrieren der monatlichen Beiträge eingesetzt.

Was bedeutet Selbstbeteiligung?

Selbstbeteiligung ist der Anteil der Rechnung, der vom Versicherten selbst bezahlt wird. Es gibt Tarife mit einer SB nur im ambulanten Bereich, bei anderen wiederum gilt die SB insgesamt über alle drei Bereiche (ambulant, zahn und stationär).

Jeder will möglichst keine Selbstbeteiligung, d.h. Erstattung 100% seiner Rechnungen. Meistens lohnen sich aber Tarife ohne SB nicht, da Tarife mit SB unterm Strich eigentlich immer günstiger sind.

Beispiele zu Tarifen mit und ohne Selbstbeteiligung:



Gesellschaft
Selbstbeteiligung Monatlicher Beitrag Monatlicher effektiver Beitrag Jährliche Ersparnis
Krankonia

Keine

340 €

340 €

Keine

Krankonia

750 €

234 €

296 €

558 €

Gesundia

Keine

354 €

354 €

Keine

Gesundia

1.500 €

189 €

314 €

480 €

Perfecta

2.250 €

64 €

293 €

1.360 €

Erklärung effektiver Beitrag: Monatsbeitrag + jährliche Selbstbeteiligung geteilt durch 12 Monate

Unser Tipp:


Die hier rot dargestellten Ersparnisse würden den für Sie schlechtesten Fall darstellen. Liegen Ihre tatsächlichen Kosten unter der jährlichen Selbstbeteiligung, so ist die Differenz zwischen den tatsächlichen Kosten und der Selbstbeteiligung der Einsparung hinzu zu rechnen.

Es gibt Gesellschaften, die bei Versicherten ab dem 65. Lebensjahr die Selbstbeteiligung halbieren, das gilt manchmal auch für Kinder.

Hohe Selbstbeteiligungen erzeugen bei den Versicherten ein anderes Leistungsverhalten.

Da diese Tarife eine geringere Schadenhäufigkeit haben, sind sie deshalb deutlich billiger.

Welche Regeln gelten beim Abschluß?

Verlangt ein Versicherer nach erfolgter Risikoprüfung einen Beitragszuschlag oder einen Leistungsausschluss, so kommt kein Vertrag zustande. Gegebenenfalls kann der Antragsteller das Angebot des Versicherers durch Unterschrift annehmen. Generell kann der Versicherte innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Erhalt der Police vom Vertrag zurücktreten.

Die Antragsfragen müssen wahrheitsgemäß beantwortet werden, da sie sonst Ihren Versicherungsschutz gefährden

Gesundheitsprüfung

Vor der Aufnahme gibt es in der privaten Krankenversicherung die Risikoprüfung. Mittels Antragsfragen wird der Gesundheitszustand des zu Versichernden ermittelt. Bei bestehenden Vorerkrankungen kann der Versicherer einen Risikozuschlag fordern, die Vorerkrankung vom Versicherungsschutz ausschließen, oder den Antrag sogar ablehnen.

Kann ich auch wieder in die gesetzliche Krankenversicherung zurück?

"Einmal Privat, immer Privat", ein Satz der so nicht ganz stimmt.

Angestellte Arbeitnehmer unter 55 Jahren

  • Sinkt Ihr Einkommen unter die Beitragsbemessungsgrenze, so sind Sie wieder versicherungspflichtig und müssen in die Gesetzliche zurück.
  • Bei Arbeitslosigkeit müssen Sie in der Regel ebenfalls wieder in die Gesetzliche zurück.


Achtung: Sollten Sie doch einmal unter die Beitragsbemessungsgrenze fallen und in der Gesetzlichen versicherungspflichtig werden, so achten Sie bitte auf eine Anwartschaftsversicherung für die Private.

Personen über 55 Jahren

  • Sinkt Ihre Einkommen unter die Beitragsbemessungsgrenze oder wechseln Sie als Selbständiger wieder in ein pflichtversichertes Angestellenverhältnis, so sind Sie weiterhin versicherungsfrei und können nicht in die gesetzliche Krankenversicherung zurück, wenn Sie in den letzten fünf Jahren zuvor nicht gesetzlich krankenversichert waren und mindestens die Hälfte der letzten 5 Jahre versicherungsfrei, von der Versicherungspflicht befreit oder nicht versicherungspflichtig waren.

Selbständige

  • Wenn Sie als Selbständiger in ein Angestelltenverhältnis wechseln, bei dem Ihr Jahresbruttoeinkommen unter der Versicherungspflichtgrenze liegt, ist der Wechsel in die GKV möglich. Der bisherige private Krankenversicherungsvertrag muss innerhalb von zwei Wochen nach Eintritt der Versicherungspflicht, also z.B. nach Beginn des Angestelltenverhältnisses, rückwirkend zu diesem Zeitpunkt gekündigt werden und eine Versicherung in einer gesetzlichen Krankenkasse bestehen. Haben Sie diese Frist verpasst, ist nur eine Kündigung zum Ende des Monats möglich, in dem Sie dem Versicherer die Versicherungspflicht nachweisen.


Wenn man seine bisherige berufliche Tätigkeit z.B. als Angestellter mit einem Jahreseinkommen über der Pflichtversicherungsgrenze oder als Selbständiger komplett aufgibt, wäre grundsätzlich auch eine Familienmitversicherung beim GKV-versicherten Partner möglich. Einfach wieder in die Gesetzliche zurück - das geht laut Gesetz nicht. In der Praxis sieht es jedoch so aus, dass einige gesetzliche Kassen gerne gutverdienende Neumitglieder aufnehmen.