Unfallversicherung für Senioren



Ihre Vorteile:
  • Sondertarife
  • Individuelle Beratung
  • CallCenter Hotline

Unfallversicherung für Senioren

Die Unfallversicherung für Senioren ist seit ca. zwei Jahren "Trend". Mittlerweile bieten die meisten Versicherer eine Senioren-Unfallversicherung an.

Fakten zur Unfallversicherung für Senioren
  • Die besonderen Leistungen dieser Tarife sind die Hilfsleistungen für Pflegebedürftige nach einem Unfall. Diese bestehen aus organisatorischer und aktiver Unterstützung, wie z. B. Hilfe im Alltag durch Kooperation mit Hilfsdiensten (Malteser oder Johanniter) und beinhalten teilweise auch die Kostenübernahme dieser Leistungen sowie diverse andere Leistungen, die speziell auf Senioren abgestimmt sind.
  • Doch welcher Anbieter hat die passende Senioren-Unfallversicherung für Sie persönlich? Die Leistungen der Versicherer unterscheiden sich sehr stark! Wir haben die Leistungen verglichen - bei einer Versicherungssumme für Invalidität von 100.000 € - und zeigen Ihnen die Unterschiede der Senioren-Unfallversicherungen auf.
Wir würden gerne die für Sie optimale Lösung finden. Dies geht natürlich nur, wenn wir wissen was Sie wollen:
  • Suchen Sie die optimale Lösung unabhängig vom Preis?
  • Das optimale Preis-/Leistungsverhältnis?
  • Wollen Sie monatlich oder einmalig bezahlen?
Fordern Sie einfach ein beliebiges Angebot an und vermerken, dass Sie eine Beratung wünschen. Wir rufen Sie an, erfragen Ihre Wünsche und erstellen Ihnen ein passendes Angebot.

Wer kann eine Unfallversicherung für Senioren abschließen?

Die meisten Versicherer unterscheiden nach Mann und Frau und dem Eintrittsalter bei Abschluss der Senioren-Unfallversicherung. Dementsprechend haben wir die Jahresbeiträge für beide Geschlechter bei einem Eintrittsalter von 60 und 70 Jahren dargestellt. Die Beitragsunterschiede sind erheblich. Ein Mann mit 60 Jahren kann z.B. beim Einstieg in die Senioren-Unfallversicherung mit einem Jahresbeitrag zwischen 153 € und 495 € rechnen. Dabei muss die teurere Senioren-Unfallversicherung nicht zwangsläufig die bessere sein!

Was kostet eine Unfallversicherung für Senioren?

Die meisten Versicherer unterscheiden nach Mann und Frau und dem Eintrittsalter bei Abschluss der Senioren-Unfallversicherung. Dementsprechend haben wir die Jahresbeiträge für beide Geschlechter bei einem Eintrittsalter von 60 und 70 Jahren dargestellt. Die Beitragsunterschiede sind erheblich. Ein Mann mit 60 Jahren kann z.B. beim Einstieg in die Senioren-Unfallversicherung mit einem Jahresbeitrag zwischen 153 € und 495 € rechnen. Dabei muss die teurere Senioren-Unfallversicherung nicht zwangsläufig die bessere sein!

Was sollte eine Senioren-Unfallversicherung noch leisten?

Zu beachten sind die Invaliditätsleistungen bei einem Invaliditätsgrad ab 50%. Hier haben wir in unserem Vergleich darauf geachtet, dass in solchen Fällen möglichst eine einmalige Kapitalleistung von mindestens 50.000 € ausbezahlt wird und/oder die Invalidenrente monatlich 1.000 € beträgt. Bei den mit * gekennzeichneten Anbietern sind die Leistungen geringer oder werden in anderer Form erbracht. Haben Krankheiten oder Behinderungen zu einer unfallbedingten Invalidität beigetragen, wird der Invaliditätsgrad entsprechend dem Anteil der Mitwirkung von Vorerkrankungen gemindert. Wir haben verglichen, ab welchem Anteil die Mitwirkung von Vorerkrankungen von den einzelnen Versicherern überhaupt berücksichtigt wird. Der Anteil der Mitwirkung, bis zu dem die Versicherer die Leistung noch nicht kürzen, liegt bei der Senioren-Unfallversicherung zwischen 25% und bestenfalls 50%. Je höher der Anteil, desto besser für den Versicherten!

Welche Zusatzleistungen gibt es?

Viele Versicherer bieten weitere Zusatzleistungen für Senioren, wie z.B. Leistungen für die so häufig vorkommenden Oberschenkelhalsbrüche, die nicht durch einen Unfall im Sinne der Unfallbedingungen entstanden sind. Viele Versicherer erkennen in der Unfallversicherung für Senioren auch Unfälle an, die durch Schlaganfall oder Herzinfarkt verursacht wurden. Denn nach den Allgemeinen Unfallbedingungen (AUB) gelten Verletzungen nur dann als Unfall, wenn sie durch ein plötzlich von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis zu einer dauerhaften Gesundheitsschädigung führen.