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Wohnmobilversicherung

Eine Wohnmobilversicherung besteht, wie eine Kraftfahrt-Versicherung für PKW, aus der Kfz-Haftpflicht sowie der Kasko-Versicherung.

Fakten zur Wohnmobilversicherung
  • Die Kfz-Haftpflicht für Wohnmobile deckt Sachschäden an fremden Sachen (z.B. bei Unfällen) sowie Personenschäden bis zu einer Summe von 100.000.000 € ab (8.000.000 € je geschädigte Person).
  • Die Vollkasko-Versicherung deckt selbst verursachte Unfälle am eigenen Fahrzeug ab, sowie Beschädigung Ihres Wohnmobils durch Dritte, wenn der Verursacher aufgrund Fahrerflucht nicht bekannt ist. In der Teilkasko-Versicherung sind folgende Schäden versichert: Brand, Diebstahl, Glasbruch, Sturm/Hagel, Überschwemmung und Wildschäden.
Wir haben Angebote von Spezialanbietern zur Wohnmobilversicherung für Sie verglichen.
Unser Vergleich der Wohnmobilversicherungen basiert auf folgenden Daten:
  • Wohnmobil mit einem Neuwert von 50.000 €
  • Jahresprämie bei einem Beitragssatz von 100% (meist Schadenfreiheitsklasse SF 0 in der Wohnmobilversicherung)
  • Kfz-Haftpflicht-Versicherung mit 50.000.000 € oder 100.000.000 € Deckungssumme
  • Vollkasko-Versicherung mit einem Selbstbehalt von 500 € je Schadenfall
  • Inkl. Teilkasko-Versicherung mit einem Selbstbehalt von 150 € je Schadenfall

Was Sie beachten sollten

Folgende Punkte sollten Sie bei der Wahl der richtigen Wohnmobilversicherung zusätzlich beachten bzw. entsprechend Ihrem Wohnmobil und Ihren persönlichen Ansprüchen berücksichtigen. Ausführliche Informationen hierzu finden Sie auf der Website des jeweiligen Anbieters bzw. können dort diese Informationen sowie Ihr persönliches Angebot zur Wohnmobilversicherung anfordern.

Einige Anbieter bauen in den Bedingungen kleine versteckte "Fallen" ein, die sich für Sie erheblich auswirken können:

Beschädigung des Fahrzeugs aufgrund zu niedriger Durchfahrtshöhe.  Sie fahren unter einem Baum oder einer Brücke durch und beschädigen das Fahrzeug, weil die Höhe nichta ausreichend war. Es gibt Anbieter, die dies als grobe Fahrlässigkeit werten und nicht für den Schaden aufkommen. Die Schadenhöhe derartiger Schäden sind oft erheblich, weshalb diese Punkt eigentlich inakzeptabel ist.

Hoher Selbstbehalt bei Hagelschäden. Es gibt Anbieter, die einen Vertrag mit z.B. 150 Euro Selbstbehalt für Teilkaskoschäden anbieten. Hagelschäden gehören zur Teilkasko, bei manchen Anbietern gilt hier aber ein abweichender Selbstbehalt von z.B. 1.000 Euro.

Abrechnung auf Gutachtenbasis. Bleiben wir mal beim Hagelschaden und stellen uns vor,dass das Dach des Fahrzeugs durch Hagel beschädigt wurde. Diese stören Sie vielleicht nicht, weshalb Sie den Schaden auf Basisi des Gutachtens mit der Versicherung abrechnen wollen, d.h. Sie wollen den Schaden einfach auszahlen lassen. Hier gibt es Anbieter, die die Rechnung um die Mehrwertsteuer kürzen und dann nur 50% des Schaden abgelten. In der Praxis kann dies dazu führen, dass Sie ein paar Tausend Euro weniger erhalten.

Bitte rufen Sie uns im Zweifel einfach an. Sie erreichen uns werktags unter 07144-8080.

Schadenfreiheitsrabatt

Bei manchen Anbietern ist - auch ohne einen bereits vorhandenen Schadenfreiheitsrabatt - eine bessere Einstufung als in die Klasse SF 0 (100% Beitragssatz) möglich. Teilweise ist ein Einstieg in die Wohnmobilversicherung schon mit einem Schadenfreiheitsrabatt von SF 2 möglich. Dies hängt unter anderem ab vom Führerscheinbesitz, Nutzerkreis oder Alter der Fahrzeugnutzer des Wohnmobils oder auch von bereits bestehenden Kraftfahrt-Versicherungen (z. B. PKW) mit mindestens Schadenfreiheitsklasse SF 2.

Annahmerichtlinien der Anbieter

- Fahrzeughöchstalter für den Abschluss einer Kasko-Versicherung (teilweise 12 Jahre).

- Einschränkung der versicherbaren Wohnmobile (keine US-Fahrzeuge, Herstellerliste der versicherbaren Wohnmobile, verschiedene Aufbauten).

Versicherungsumfang Teilkasko-Versicherung

- Differenzen im Selbstbehalt.

- Entschädigungsgrenzen sowie Abrechnungsmodalitäten bei Glasbruch- sowie Hagelschäden.

Erweiterter Versicherungsschutz in der Wohnmobilversicherung

  • Keine Abzüge "neu für alt" von den Kosten für Ersatzteile, Batterie und Lackierung (Ausnahme: Bereifung, Autotelefon, HiFi-Geräte).

  • Fährrisiko auf europäischen Gewässern: In der Vollkaskoversicherung sollte das Fährrisiko (Kollision, Strandung, Untergang der Fähre, Überbordgehen des Wohnmobils) inklusive "Havarie Grosse" eingeschlossen sein, da jeder Versender bei Seenot an den Havariekosten beteiligt ist, auch wenn sein eigenes Gut unversehrt geblieben ist.

  • Marderbiss: Durch Marderbiss verursachte Schäden und teilweise sogar Folgeschäden werden in der Kasko-Versicherung ersetzt.

  • Örtlicher Geltungsbereich: Ihr Wohnmobil ist in der Regel im gesamten europäischen Raum versichert. Versicherungsschutz für angrenzende Gebiete, wie z.B. Marokko, Tunesien, Iran, Israel und der asiatische Teil der Türkei ist speziell zu prüfen. Teilweise kann der Versicherungsschutz für diese Gebiete erweitert werden.

  • Mallorca-Police: Zusatz-Haftpflichtversicherung beim Führen fremder (Miet-)Fahrzeuge im Ausland, soweit nicht aus einer für das fremde Fahrzeug abgeschlossenen Haftpflichtversicherung Deckung besteht.